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Forschung

August und Friedrich Reese Stiftung

Erforschung der Erbkrankheit NCL

 Im Juli 2010 errichtete Frau Gisela Eichberg im Andenken und im Namen ihres Vaters und Großvaters, die August und Friedrich Reese Stiftung.

Die Stifterin möchte aus den Erträgen der Stiftung die hervorragende Arbeit des Vereins „Freunde der Kinderklinik des UK Eppendorf e.V.“ langfristig unterstützen. Die Mittel sollen u.a. die Erforschung der Erbkrankheit NCL unterstützen. NCL oder Neuronale Ceroid Lipofuszionen sind die häufigsten Ursachen für Demenz im Kindes- und Jugendalter. Durch einen Genfehler wird anfallender „Zellmüll“ nicht richtig abgebaut, der die Nervenzellen des Gehirns schädigt. Das führt zu Krampfanfällen, Erblindung, dem Verlust aller motorischen und geistigen Fähigkeiten bis zum frühen Tod.

Möchten Sie die August und Friedrich Reese Stiftung unterstützen, dann haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Gründungsjahr
2010
Stifter
Gisela Eichberg
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Wissenschaft und Forschung

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Weiterführende Links

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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