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Kultur

Detmar und Wilma Reinecke Stiftung

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Gründungsjahr
2024
Stifter
Casjen Reinecke
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Ich gründe diese Stiftung im Gedenken an meine Eltern Wilma und Detmar Reinecke, die sich bereits zu Lebzeiten in den gleichen Bereichen gemeinnützig engagiert haben. Zweck der Stiftung ist überwiegend die Förderung der Bereiche Denkmalschutz, technischer Bauten/Maschinen und die Förderung des Maritimen. Meinen Eltern und mir war und ist es wichtig, zur Erhaltung schöner Architektur sowie technischer Konstruktionen und Maschinen beizutragen und damit u.a. einer weiteren optischen Verödung von Innenstädten und dem Verlust unersetzlicher Bauwerke entgegen zu wirken. Als ehemalige Besitzer eines kleinen Motorseglers waren wir dem Maritimen ebenfalls zugetan und möchten daher diesen Bereich auch finanziell unterstützen. Mögliche Destinatäre sind z.B. folgende gemeinnützige  Organisationen: - Deutsche Stiftung Denkmalschutz - Stiftung Denkmalpflege Hamburg - Förderverein Hamburger Sternwarte e.V. - Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger - Film- und Fernsehmuseum Hamburg e.V., /c.o. Hamburg Media School - Verein Verkehrsamateure und Museumsbahn e.V. - Stiftung Hagenbeck - stiftung maritim hamburg Möchten Sie die Detmar und Wilma Reinecke Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.Meine Vita und die meiner Eltern Detmar und Wilma Reinecke: Meine Eltern sind beide in Bremen geboren ( wie ich auch), sind aber um 1960 nach Hamburg verzogen, da es dort für meinen Vater bessere Arbeitsbedingungen gab.Mein Vater ( 1928 - 2013) hat in Bremen Elektriker gelernt: war danach u.a. ein paar Jahre bei Onno Behrens in Norden beschäftigt und ist Mitte der 50er Jahre nach Hamburg verzogen, wo er bei Siemens angefangen hat und für die Wartung der Lochkartenanlagen bei  hönix in Harburg verantwortlich war. Später konnte er in den neu aufgebauten EDV-Bereich wechseln und wurde später Leitender Angestellter des Rechenzentrums bei Siemens.Meine Mutter ( 1927 - 2022 ) hat in Bremen bei Focke-Wulf Technische Zeichnerin gelernt; mit Kriegsende wechselte sie zu den Francke-Werken ( Maschinenbau), wo sie ihre Ausbildung beendete. Wg. Konkurs dieser Firma wechselte sie 1950 zu Ernst Nipp & Co Leichtbau, in der sie als Techn. Zeichnerin und Sekretärin tätig war. Ab 1954 hat sie dann bis zu meiner Geburt 1959 bei Radio Bremen gearbeitet; zum 01.01.1960 sind "wir" dann in eine Wohnung in Billstedt-Öjendorf zusammen gezogen.Ich selber habe nach der Erlangung der Mittleren Reife ab 1978 eine Ausbildung zum Industriekaufmann bei Siemens in Hamburg absolviert. Ab 1985 war ich 5 Jahre bei Siemens in Freiburg, danach 3 Jahre in Köln, im Anschluß 1994 wieder bei Siemens in Hamburg. Zwischendurch einige längere Reisen, u.a. 1984 per Rad rund Frankreich, 1990 mit meinem Vater mit deinem Schiff "rund Schweden" (Göta-Kanal zurück), dann  USA/Canada/Australien/Neuseeland per Auto. Nachdem 1997 mein Arbeitsplatz nach Hannover verlegt worden ist und das für mich keine Zukunft haben würde, habe ich mich bei den HEW beworben und konnte dort 1998 im Bereich Kundenservice/Abrechnung anfangen, wo ich bis zu meinem Ausscheiden 2012 geblieben bin. Durch den Tod meines Vaters 2013 habe ich dann doch einiges geerbt und beschlossen, nicht mehr am "Erwerbsleben" teil zu nehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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