Ruth Hagelstein besucht seit mehr als 30 Jahren ehrenamtlich behinderte junge Menschen. Ein junger Mann, der im Rollstuhl saß, freute sich jedes Mal, wenn Frau Hagelstein ihn besuchte und er begrüßte sie mit den Worten "Jetzt kommt mein 'Steinchen'". Die beiden machten dann gemeinsam Spaziergänge mit dem Rollstuhl. So entstand der Name "Ein Steinchen kommt ins Rollen". Die Eheleute Hagelstein errichteten diese Stiftung aus der Dankbarkeit über ein gutes Leben im Zusammenhang mit vielen positiven Erlebnissen und einer gesunden und intakten Familie. "Wir wollen auf diesem Wege etwas an Menschen und Ihre Familienangehörige zurückgeben, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die "Ein Steinchen kommt ins Rollen"-Stiftung setzt sich als Ziel, die Förderung und Betreuung von körperlich und geistig behinderten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in allen Lebensbereichen sowie eine umfassende Unterstützung für betroffene Familien, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. Möchten Sie die "Ein Steinchen kommt ins Rollen"-Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.