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Regional

Erika und Ilse Töllke Stiftung

Erika und Ilse Töllke Stiftung – Engagement für Schnelsen und Krebsforschung

Die Erika und Ilse Töllke Stiftung setzt sich für das Gemeinwohl im Hamburger Stadtteil Schnelsen, die Krebsforschung sowie die Krebsnachsorge ein. Gegründet wurde die Stiftung im Januar 2007 von den Schwestern Erika und Ilse Töllke als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung.

Die Stiftung fördert ein breites Spektrum gemeinnütziger Zwecke, darunter:

Jugend- und Altenhilfe

Wissenschaft und Forschung

Erziehung, Volks- und Berufsbildung inklusive Studentenhilfe

Feuer-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung

Kunst und Kultur, Sport

Natur-, Umwelt-, Küsten- und Hochwasserschutz

Öffentliche Gesundheitspflege, mildtätige und kirchliche Zwecke

 

Möchten Sie die Erika und Ilse Töllke Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen.
Weitere Informationen und aktuelle Projekte der Stiftung finden Sie hier oder per QR-Code.

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Gründungsjahr
2006
Stifter
Erika Töllke und Ilse Töllke
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Jugend- und Altenhilfe Wissenschaft und Forschung Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Kunst und Kultur mildtätige Zwecke Sport (Schach gilt als Sport) öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege

Da die Familie Töllke seit 1921 in Schnelsen lebt, werden die Stiftungserträge vorrangig für Projekte eingesetzt, die das lokale Gemeinwohl in Schnelsen stärken. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung gezielt die Krebsforschung und Krebsnachsorge.

Bereits unterstützt wurden unter anderem:

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Schnelsen e. V.

Schulverein Anna-Susanna-Stieg e. V.

Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schnelsen

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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