Im Oktober 2016 gründete Manfred Blödorn - auch im Gedenken an seine verstorbene Frau Ute - die Ute und Manfred Blödorn Stiftung als Treuhand-Verbrauchsstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. In 2020 nannte Manfred Blödorn diese Stiftung - auch im Gedenken an seinen verstorbenen Sohn Mark - in Familienstiftung Manfred Blödorn um. Manfred Blödorn liegt die Förderung von gemeinnützigen Organisationen, die sich mit der Forschung und Kenntnisvermittlung von Archäologie, Vor- und Frühgeschichte sowie von Heimatgeschichte und Denkmalschutz befassen, sehr am Herzen. Insbesondere die Arbeit der Archäologischen Gesellschaft Schleswig-Holstein e.V. mit dem jährlich zu vergebenden Archäologiepreis für eine auszeichnungswürdige studentische Arbeit an der Universität Kiel soll begünstigt werden. Auch sollen gemeinnützigen Organisationen, die sich die Unterstützung und Vermittlung von Kunst mit und durch kreative Arbeit von Menschen mit Behinderung zum Ziel gesetzt haben, gefördert werden. Möchten Sie die Familienstiftung Manfred Blödorn unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.