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Kultur

Telemann-Stiftung

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Gründungsjahr
2013
Stifter
Erich Braun-Egidius
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Telemann-Stiftung wurde im Jahr 2013 von Erich Braun-Egidius errichtet, um dauerhaft die Hamburger Telemann Gesellschaft e.V. und das dazugehörige Telemann Museum sowie Organisationen und Projekte, die die Person Georg Philipp Telemann ehren, sein Andenken pflegen bzw. mit dem Künstler in Verbindung stehen, zu fördern. Dr. Harald Vogelsang und Erich Braun-Egidius Das Telemann-Museum Hamburg entstand im Jahre 2011 aus einer Initiative der Hamburger Telemann-Gesellschaft e.V. Es dient der Förderung von Kultur und Bildung in Hamburg, zudem gehört es zu seinen Aufgaben, umfassendes Wissen über den Hamburgischen Director Musices, den Kantor der 5 Hauptkirchen der Jahre 1721 bis 1767 und Leiter der Hamburgischen Oper von 1722 bis 1738 zu vermitteln. Georg Philipp Telemann war einer der drei großen deutschen Barockkomponisten des 18. Jahrhunderts, zudem auch ein großer Europäer.  Das Hamburger Museum ist das erste Telemann-Museum weltweit. Es versteht sich als Ort zeitgemäßer Bewahrung der Lebenswelten Telemanns und seiner Zeitgenossen in Hamburg, dient dem kulturellen Erinnern an den Komponisten, eine der prägenden Persönlichkeiten des Hamburgischen Musiklebens.  Möchten Sie die Telemann-Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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