Die Förderung des Theaters lag Wolfgang Hartmann am Herzen, da er selbst von der Bildenden Kunst spät noch zur Theaterkunst kam. Mit seiner im Dezember 2013 von Todes wegen gegründeten Wolfgang Hartmann Stiftung sollen junge Komponisten und Theaterensembles finanziell bei der Aufführung neuer Werke unterstützt werden. Außerdem soll die Stiftung dafür Sorge tragen, dass auch Wolfgang Hartmanns eigene Werke nicht in Vergessenheit geraten, sondern zur Aufführung kommen. So wurde Ende Oktober 2018 die musikalische Groteske von Wolfgang Hartmann "Schlamassel an der Jenseitspforte" uraufgeführt. Weiterhin hat die Wolfgang Hartmann Stiftung folgende Projekte gefördert: Möchten Sie die Wolfgang Hartmann Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.