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Kinder & junge Menschen

Achim, Bernd und Max Stiftung

Für die Jugend in Hamburg

Im Mai 2015 gründeten die Brüder Achim Hütter und Bernd Hütter die Achim und Bernd Hütter Stiftung als Treuhand-Verbrauchstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung mit dem Wunsch, Kinder und Jugendliche in der Metropolregion Hamburg zu fördern. Seit einigen Jahren engagiert sich auch Max Schlenzig für die Stiftung und 2021 wurde er in deren Vorstand gewählt. In 2022 entschied sich dieser für einen neuen Stiftungsnamen - die Achim, Bernd und Max Stiftung. Die Stiftung fördert die Jugendhilfe, Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, den Sport, das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege, die Wissenschaft und Forschung sowie die Mildtätigkeit. 

Möchten Sie die Achim, Bernd und Max Stiftung unterstützen, dann haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. 

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Gründungsjahr
2015
Stifter
Achim Hütter und Bernd Hütter
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Jugend- und Altenhilfe
Stiftungsseite

Die erste finanzielle Unterstützung ging an die Stiftung Mittagskinder für 3 Patenschaften für je ein Jahr. 

Diese Projekte werden z.B. von der Achim, Bernd und Max Stiftung unterstützt: Verein Boxschool e.V., Ankerland e.V. - Hilfe für traumatisierte Kinder, Zeit für Zukunft - Mentoren für Kinder e.V. und die Stiftung Mittagskinder

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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