"Eine Chance für jedes Kind" Andrea und Joseph Kosanetzky Stiftung
Jetzt spendenZiel der Stiftung ist, Kindern und Jugendlichen, die aus gesundheitlichen, sozialen, ethnischen oder anderen Gründen benachteiligt sind, eine Chance zur Selbsthilfe zu geben.Im November 2007 gründeten die Eheleute Andrea und Dr. Joseph Kosanetzky die "Eine Chance für jedes Kind" Andrea und Joseph Kosanetzky Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Die Stiftung fördert mildtätige Zwecke, die Erziehung und Bildung einschließlich der Studentenhilfe. Sie unterstützt Kinder und Jugendliche und fördert die Entwicklung ihrer Anlagen und Fähigkeiten. Der Fokus der „Eine Chance für jedes Kind“ Andrea und Joseph Kosanetzky Stiftung liegt auf Hilfe zur Selbsthilfe, um allen Kindern und Jugendlichen eine Chance für ihre Zukunft zu geben. Seit ihrer Gründung hat die "Eine Chance für jedes Kind" Andrea und Joseph Kosanetzky Stiftung schon gemeinnützige Einrichtungen wie Kinder helfen Kindern e. V., Spielepark e. V. und die Stiftung Hilfe mit Plan unterstützt. Möchten Sie die "Eine Chance für jedes Kind" Andrea und Joseph Kosanetzky Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.