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Humanitär / Sozial

Andresen-Seeba Stiftung

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Gründungsjahr
2023
Stifter
Günter Andresen und Monika Seeba
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Stifter gründeten ihre Stiftung im Jahr 2023. Die Motivation zur Stiftungsgründung und das Ziel der Stiftung beschreiben die Stifter wie folgt: "Wir haben beruflich im Bereich der Bildung gearbeitet und uns liegt besonders am Herzen, dass die Mittel, die wir in die Stiftung geben, dabei helfen, dass das Lernen als Element der Lebensgestaltung ein Leben lang unterstützt werden kann. Der Verein Bildung für alle! e.V. der Hamburger Volkshochschule soll zum Beispiel dabei besonders unterstützt werden, da er Menschen, die sich aus finanziellen Gründen Bildung nicht leisten können, fördert, um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in Hamburg zu ermöglichen. Darüber hinaus möchten wir auch die Themen wie Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur sowie Naturschutz fördern. Im Bereich des Naturschutzes möchten wir zum Beispiel die Loki-Schmidt Stiftung begünstigen. Im Allgemeinen möchten wir bei allen zu fördernden Projekten einen Schwerpunkt im Hamburger Stadtgebiet und dem Umland legen." Möchten auch Sie die Andresen-Seeba Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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