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Humanitär / Sozial

Anker Hamburg-Stiftung zur Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen

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Gründungsjahr
2019
Stifter
Wolfgang Demel und Gabriela Demel
Stiftungsform
Treuhandstiftung

In einer Großstadt wie Hamburg leben Menschen in Einkommensarmut oder sind von ihr bedroht. Damit leben diese Menschen am Rande des sozialen Netzes oder sie sind sogar aus diesem herausgefallen. Die Stifter wollen mit ihrer Verbrauchsstiftung auf unbürokratische und transparente Weise diesen Hamburger Bürgern helfen. Es sollen gemeinnützige Organisationen, wie zum Beispiel die Hamburger Tafel e.V., das Café mit Herz e.V. und ähnlich ausgerichtete Organisationen in den Genuss der Förderung kommen. Möchten Sie die Anker Hamburg-Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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