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Kultur

Annelies Ruts-Becker und Peter Ruts- Stiftung

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Gründungsjahr
2025
Stifter
Annelies Ruts-Becker
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Ich möchte mich mit der Annelies Ruts-Becker und Peter Ruts-Stiftung für die Förderung von Kunst und Kultur einsetzen. Dabei sollen insbesondere die freien Theater im Großraum Hamburg, die eine geringe bis gar keine  staatliche Unterstützung bekommen, unterstützt werden. Darüber hinaus möchte ich, dass die Stiftung insbesondere Alleinerziehende und deren Kinder unterstützt. Dabei kann sie anderen gemeinnützigen Organisationen, wie der Marianne Bock Gedächtnis-Stiftung in Lüneburg oder der Helene Wilken Stiftung Hamburg, finanzielle Mittel zur Verfügung stellen und somit eine Förderung ermöglichen. Ebenfalls kommt eine Förderung der Organisation Zeit für Zukunft - Mentoren für Kinder e.V. in Frage. Möchten Sie die Annelies Ruts-Becker und Peter Ruts- Stiftung mit einer Spende oder Zustiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit dazu.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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