Carolina D’Amico Stiftung
Carolina D’Amico Stiftung – Ein großes Herz für Kunst und Kultur
Jetzt spendenGefördert werden vor allem Kultureinrichtungen mit interessanten Ausstellungsprojekten, konkret der Druck von hochwertigen Kunstkatalogen. Damit ermöglicht sie etwas Bleibendes nach einer Ausstellung. In den elf Jahren seit Gründung der Stiftung im Dezember 2011 wurden fast 30 Projekte, zumeist Kataloge zu Ausstellungen, gefördert. Mit namhaften Museen und Einrichtungen in Norddeutschland wie dem Landesmuseum Schloß Gottorf, dem Museum für Hamburgische Geschichte, dem Altonaer Museum, dem Ost-Holstein Museum Eutin oder der Handelskammer Hamburg wird zusammengearbeitet. Bekannte norddeutsche Künstler wie Friedel Anderson, Manfred Siehle-Wissel, Lars Möller, Harald und Tobias Duwe, Albert Schindehütte, Armin Sandig, Holger Matthies, Klaus Kütemeier und Christopher Lehmpfuhl sind in den Katalogen vertreten. Im Vorstand der Stiftung wird das Ehepaar vom Kunsthistoriker und Ausstellungskurator Prof. Dr. Heinz Spielmann beraten. Spielmann - ein Kenner der Hamburger Kunstszene - hat viele Jahre das Landesmuseum Schleswig-Holstein und Schloss Gottorf geleitet und sich als Gründungsdirektor vom Bucerius Kunst Forum in Hamburg große Verdienst erworben. D’Amico ist stolz nach 30-jähriger Berufstätigkeit auf ihre eigene Stiftung. "Ich bin bescheiden", ergänzt sie und verrät, was für sie das Schönste im Leben ist: "Gesundheit und das Zusammensein mit Freunden."
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.