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Humanitär / Sozial

Carola von Manteuffel Stiftungsfonds zu Gunsten Hamburger Fürsorgeverein

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Gründungsjahr
2008
Stifter
Carola von Manteuffel
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Carola von Manteuffel hat ihren Stiftungsfonds im Jahr 2008 zur Unterstützung der Bewährungshilfe für Haftentlassene sowie als Hilfe für die betroffenen Ehefrauen und Kinder gegründet. Der Carola von Manteuffel Stiftungsfonds zu Gunsten Hamburger Fürsorgeverein hilft nicht nur dem Einzelnen sondern leistet mit seiner Förderung auch einen wesentlichen Beitrag für die Gesellschaft, denn eine erfolgreiche Resozialisierung von Straffälligen schützt die Allgemeinheit am besten vor weiteren Straftaten. Der Stiftungszweck wird verwirklicht durch die Förderung des Hamburger Fürsorgevereins von 1848 e.V.. Den Stiftungsfonds können Sie hier durch eine Spende oder Zustiftung unterstützen.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Carola von Manteuffel Stiftungsfonds zu Gunsten Hamburger Fürsorgeverein zu verwirklichen.

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Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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