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Humanitär / Sozial

Christel und Armin Wizemann Stiftung

Christel und Armin Wizemann Stiftung – Für Mildtätigkeit und Tierschutz

Die Christel und Armin Wizemann Stiftung wurde 2007 von Christel Wizemann gegründet und setzt sich vor allem für Mildtätigkeit und Tierschutz ein. Die Stiftung fördert gezielt Projekte, die das Leben von Menschen und Tieren nachhaltig verbessern.

Zu den bisher unterstützten Einrichtungen zählen unter anderem

der Förderverein Kinder-Hospiz Sternenbrücke e.V., die Diakonie-Stiftung MitMenschlichkeit Hamburg, Stiftung phönikks, Stiftung Hagenbeck

Möchten Sie die Arbeit der Stiftung aktiv unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so nachhaltige Projekte in den Bereichen Mildtätigkeit und Tierschutz fördern.

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Gründungsjahr
2007
Stifter
Christel Wizemann
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Tierschutz Jugend- und Altenhilfe öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege mildtätige Zwecke

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Christel und Armin Wizemann Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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