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Humanitär / Sozial

Crossroads Foundation

Crossroads Foundation – Hilfe für Menschen in Not weltweit

Die Crossroads Foundation wurde im Dezember 2016 von Otto H. Gies unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Ziel der Stiftung ist es, Menschen in Not, Armut, mit Behinderung oder Krankheit zu unterstützen – insbesondere Kinder, Jugendliche, ältere Menschen, Arme, Kranke, Flüchtlinge und hilfsbedürftige Personen.

Die Stiftung unterstützt vor allem gemeinnützige und mildtätige Organisationen und setzt ihre Mittel ein für:

Kindes- und Jugendpflege, Bildung und Erziehung, Alten- und Krankenpflege, Integration und Unterstützung von Flüchtlingen, Förderung von Menschlichkeit, Toleranz sowie Mitgefühl, Völkerverständigung und Kulturprojekte.

Sie können die Crossroads Foundation aktiv fördern, indem Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so die Arbeit für Menschen in Not nachhaltig unterstützen.

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Gründungsjahr
2016
Stifter
Otto H. Gies
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Entwicklungszusammenarbeit mildtätige Zwecke Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Jugend- und Altenhilfe

Zu den geförderten Projekten zählen unter anderem:

Straßenkinder in Uganda

Flüchtlinge auf Lesbos

Wassertankprojekte in Kenia

Unterstützung von Kindersoldaten im Kongo

Kooperationspartner sind u. a. Jerusalem-Campus e.V., ALL FOR ONE e.V., World Vision Deutschland e.V., Missionswerk Frohe Botschaft e.V. und German Doctors e.V.
Regional unterstützt die Stiftung Jugendcamps, Pfadfinderarbeit und Familienhilfe.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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