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Humanitär / Sozial

Don Ernesto Stiftung

Don Ernesto Stiftung – Förderung von Jugendhilfe und beruflicher Bildung

Die Don Ernesto Stiftung setzt sich für die Förderung junger Menschen durch Erziehung, Schulung und den Einstieg ins Berufsleben ein. Sie wurde im Juli 2006 von Erika Lange‑Grohs im Gedenken an ihren verstorbenen Mann Dr. Henner Lange gegründet und als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung eingerichtet.

Die Stiftung hat einen besonderen Bezug zu Südamerika: Dr. Henner Lange wurde in Mexiko geboren und lebte mit seiner Familie in Venezuela, was die Entscheidung für ein Engagement in der Region prägte.

Während eines Aufenthalts in Bolivien lernte Erika Lange‑Grohs eine Weiterbildungsschule kennen, die hauptsächlich durch Spenden und Privatinitiativen getragen wird. Diese Erfahrung inspirierte sie, junge Menschen in ihrer beruflichen Qualifizierung zu unterstützen – im Geist von Don Bosco: „Seid fröhlich, tut Gutes und lasst die Spatzen pfeifen.“

Seit ihrer Gründung hat die Don Ernesto Stiftung Erträge mehrfach an den BeBiBo Arbeitskreis zur Förderung beruflicher Bildung in Bolivien e. V. gespendet, um Bildungs‑ und Ausbildungsprojekte für junge Menschen in Bolivien zu stärken.

Möchten Sie die Don Ernesto Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so die Jugendhilfe und berufliche Bildung international fördern.

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Gründungsjahr
2006
Stifter
Erika Lange-Grohs
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Jugend- und Altenhilfe

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Don Ernesto Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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