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Humanitär / Sozial

Doris Regenhardt Stiftung

Doris Regenhardt Stiftung – Förderung von Jugendhilfe, Völkerverständigung und Mildtätigkeit

Motiviert durch die Stiftungshochburg Hamburg und im Gedenken an seine verstorbene Frau Doris Regenhardt, gründete Jürgen Regenhardt im Juli 2007 die Doris Regenhardt Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Ziel der Stiftung ist es, Jugendhilfe, Völkerverständigung und mildtätige Zwecke nachhaltig zu fördern.

Mit der Stiftung unterstützt Jürgen Regenhardt seit ihrer Gründung zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen in Hamburg, darunter:

Hamburg Leuchtfeuer gGmbH

Verein für Erste Hilfe e.V.

Hospiz Luise

Möchten Sie die Doris Regenhardt Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und damit die Arbeit für Kinder, Jugendliche und gemeinnützige Projekte nachhaltig fördern.

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Gründungsjahr
2007
Stifter
Jürgen Regenhardt
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
mildtätige Zwecke Jugend- und Altenhilfe

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Doris Regenhardt Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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