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Humanitär / Sozial

Dr. Kurt und Marion Kruse Stiftung

Dr. Kurt und Marion Kruse Stiftung – Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Menschen in Not

Die Dr. Kurt und Marion Kruse Stiftung wurde im Jahr 2015 gegründet. Ziel der Stiftung ist es, die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen in Not nachhaltig zu verbessern.

Die Stiftung unterstützt Menschen, die durch Krankheiten, soziale Umstände, Straftaten oder als geschädigte Helferbenachteiligt sind. Sie möchte diesen Personen Chancen und Unterstützung bieten und die Arbeit engagierter Vereinefördern, darunter:

Dunkelziffer e.V.

Weisser Ring e.V.

Möchten Sie die Dr. Kurt und Marion Kruse Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so Kinder, Jugendliche und benachteiligte Menschen nachhaltig fördern.

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Gründungsjahr
2015
Stifter
Marion Kruse und Dr. Kurt Kruse
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Jugend- und Altenhilfe

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Dr. Kurt und Marion Kruse Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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