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Forschung

Felix Wendland Stiftung

Felix Wendland Stiftung – Förderung der Mukoviszidose-Forschung

Etwa 8.000 Kinder und junge Erwachsene in Deutschland leiden an Mukoviszidose, einer Erbkrankheit, die bis heute nicht heilbar ist und die den Betroffenen das Atmen erschwert. Die Felix Wendland Stiftung setzt sich dafür ein, die medizinische Versorgung zu verbessern, die Forschung voranzutreiben und den Betroffenen ein möglichst gutes und langes Leben zu ermöglichen.

Die Stiftung wurde im August 2014 von Felix Wendland unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Schwerpunkt der Förderung ist die wissenschaftliche Forschung zu Mukoviszidose sowie die Unterstützung von Betroffenen.

Möchten Sie die Felix Wendland Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so die Mukoviszidose-Forschung und die Betreuung Betroffener nachhaltig fördern.

Weitere Informationen über die Felix Wendland Stiftung finden Sie hier.

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Gründungsjahr
2014
Stifter
Felix Wendland
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Wissenschaft und Forschung
Stiftungsseite

Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Mukoviszidose-Patienten liegt heute bei 40 Jahren. Doch immer noch gibt es keine Heilung und noch immer müssen deutlich jüngere Menschen an Mukoviszidose sterben. Um allen Mukoviszidose-Patienten durch neue Therapien und Wirkstoffe ein beschwerdefreies Leben zu ermöglichen, unterstützt die Felix Wendland Stiftung die Forschung auf diesem Gebiet.

Möchten Sie die Felix Wendland Stiftung unterstützen, können Sie hier spenden oder eine Zustiftung vornehmen und so die Mukoviszidose-Forschung und die Betreuung Betroffener nachhaltig fördern.

 

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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