Flaschka Stiftung
Flaschka Stiftung – Hilfe für Menschen mit Behinderung und ihre Familien
Jetzt spendenDas Angebot der Unterstützung, Förderung und Bezuschussung richtet sich nicht nur an Privatpersonen, sondern auch an:
steuerbegünstigte Körperschaften
Vereine und Organisationen
und juristische Personen des öffentlichen Rechts, sofern diese dieselben gemeinnützigen Ziele verfolgen wie die Flaschka Stiftung.
Benötigen Sie Unterstützung ?
Dann schildern Sie bitte schriftlich Ihr konkretes Anliegen sowie Ihre persönliche Situation und senden Sie diese Informationen an:
Flaschka Stiftung
p. A. Haspa Hamburg Stiftung
Dammtorstraße 1
20354 Hamburg
Sie möchten die Arbeit der Flaschka Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, zu spenden oder zuzustiften und damit Menschen mit Behinderung und ihre Familien nachhaltig zu helfen.
Unterstützen Sie diese Stiftung
Ihre Spende hilft, die Ziele der Flaschka Stiftung zu verwirklichen.
Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.