In dem Bewusstsein unserer gesellschaftlichen Verantwortung und aus dem Wunsch heraus, einen nachhaltigen Beitrag für schwerstkranke und sterbende Menschen zu leisten, errichten wir als Ehepaar zu Lebzeiten diesen Stiftungsfonds. Damit verfolgen wir das Ziel, die Arbeit der Diakonie Hospiz Volksdorf gGmbH dauerhaft zu fördern und zu unterstützen. Es ist unser Anliegen, die hospizliche Begleitung, die menschliche Zuwendung sowie die Wahrung von Würde und Mitmenschlichkeit am Lebensende langfristig zu stärken und die diakonischen Werte, für die das Hospiz steht, zu bewahren und weiterzutragen.
Was ist ein Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.
Merkmale eines Stiftungsfonds:
- Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
- Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
- Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
- Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.