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Humanitär / Sozial

Gottfried Lehmann Stiftung

Gottfried Lehmann Stiftung – Förderung von Tierschutz, Lebensrettung und Inklusion


Die Gottfried Lehmann Stiftung wurde im Mai 2012 gemäß der testamentarischen Verfügung des Stifters Gottfried Lehmann nach dessen Tod errichtet. Ziel der Stiftung ist es, gemeinnützige Zwecke nachhaltig zu fördern, insbesondere in den Bereichen Tierschutz, Rettung aus Lebensgefahr und Unterstützung von Menschen mit Behinderung.

Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit stehen die Förderung des Tierparks Hagenbeck und des Tierschutzes, die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, insbesondere durch Wasser- und Seenotrettung und die Förderung behinderter Menschen und ihrer gesellschaftlichen Teilhabe.

Möchten Sie die Ziele der Gottfried Lehmann Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder eine Zustiftung die nachhaltige Förderung von Tierschutz, Rettungsdiensten und Menschen mit Behinderung zu ermöglichen.

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Gründungsjahr
2012
Stifter
Gottfried Lehmann
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Rettung aus Lebensgefahr Tierschutz

Dem ausdrücklichen Wunsch des Stifters folgend hat die Gottfried Lehmann Stiftung bereits Ausschüttungen an renommierte gemeinnützige Organisationen vorgenommen, darunter:

Stiftung Hagenbeck

Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)

Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)

Hamburger Gemeinschaftsstiftung für behinderte Menschen

Diese Förderungen leisten einen wichtigen Beitrag zu Tierschutz, Lebensrettung und Inklusion.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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