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Humanitär / Sozial

Hans und Elisabeth Böge Stiftung

Hans und Elisabeth Böge Stiftung – Förderung medizinischer Forschung und Hilfe

Die Hans und Elisabeth Böge Stiftung wurde im Jahr 2011 von Elisabeth Böge gegründet. Mit der Stiftung engagiert sie sich – auch im Namen ihres Mannes Hans Böge – insbesondere für die Förderung medizinischer Forschung und Hilfe in den Bereichen Kinderkrebs, Schlaganfall und Alzheimer-Erkrankung.

Im Mittelpunkt der Stiftungsarbeit stehen die finanzielle Unterstützung medizinischer Projekte und Organisationen, die sich für Forschung, Behandlung und Versorgung von Erkrankten einsetzen. Die Stiftung fördert insbesondere:

Kinderkrebsforschung und -hilfe

Schlaganfallforschung und medizinische Versorgung

Alzheimer-Forschung und Unterstützung von Betroffenen

Möchten Sie die Hans und Elisabeth Böge Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder eine Zustiftung die nachhaltige Förderung von medizinischer Forschung, Kinderkrebs-, Schlaganfall- und Alzheimerhilfe zu ermöglichen.

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Gründungsjahr
2011
Stifter
Elisabeth Böge
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Wissenschaft und Forschung öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege

Die Hans und Elisabeth Böge Stiftung hat bereits zahlreiche renommierte Organisationen unterstützt, darunter:

Initiative zur Alzheimer Forschung

Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum Hamburg e. V.

Ärzte ohne Grenzen e. V.

Mit diesen Förderungen leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung medizinischer Versorgung, zur Forschung und zur Hilfe für erkrankte Menschen weltweit.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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