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Humanitär / Sozial

Harders Familien Stiftung

Harders Familien Stiftung – Hilfe für bedürftige Menschen und junge Generationen

Zweck der Harders Familien Stiftung ist die Unterstützung bedürftiger Menschen und von Menschen mit Behinderung sowie von Institutionen, die sich für diese Personengruppen engagieren. Die Stiftung leistet damit einen wichtigen Beitrag zu sozialer Teilhabe, Inklusion und Solidarität.

Die Harders Familien Stiftung wurde im März 2012 als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Ein besonderes Anliegen der Stiftung ist die Förderung junger Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität oder Herkunft.

Die Stiftung unterstützt junge Menschen in den Bereichen Ausbildung und Beruf sowie Freizeit und soziale Teilhabe.

Damit leistet die Harders Familien Stiftung einen aktiven Beitrag zur Völkerverständigung, zur Integration und zur Migrationshilfe.

Möchten Sie die Harders Familien Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder eine Zustiftung die Förderung von bedürftigen Menschen, Menschen mit Behinderung und jungen Menschen nachhaltig zu unterstützen.

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Gründungsjahr
2012
Stifter
Günter Harders
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Jugend- und Altenhilfe

Zu den bereits geförderten gemeinnützigen Organisationen zählen unter anderem:

Hamburger Tafel

AWO Stiftung

Schulverein Klosterschule

sowie zahlreiche weitere soziale und gemeinnützige Einrichtungen

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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