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Regional

Hase & Igel Stiftung

Hase & Igel Stiftung – Förderung gemeinnütziger Einrichtungen in Buxtehude

Die Hase & Igel Stiftung hat das Ziel, gemeinnützige Einrichtungen in Buxtehude gezielt zu fördern. Die Stiftung wurde im Dezember 2011 von einem Ehepaar aus Buxtehude als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet.

Die Stiftung unterstützt insbesondere Projekte und Einrichtungen in den Bereichen:

Rettung aus Lebensgefahr

Öffentliches Gesundheitswesen und Gesundheitspflege

Mildtätigkeit und soziale Hilfe

Da den Stiftern die Stadt Buxtehude besonders am Herzen liegt, richtet sich die Förderung in erster Linie an gemeinnützige Organisationen in der Region.

Möchten Sie die Hase & Igel Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung die nachhaltige Förderung von Rettung aus Lebensgefahr, Gesundheit und Mildtätigkeit in Buxtehude zu ermöglichen.

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Gründungsjahr
2011
Stifter
möchten nicht genannt werden
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
mildtätige Zwecke Rettung aus Lebensgefahr öffentliches Gesundheitswesen und öffentliche Gesundheitspflege

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Hase & Igel Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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