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Humanitär / Sozial

Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung

Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung – Unterstützung für Senioren sowie Kinder und Jugendliche

Das Ziel der Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung ist es, der Vereinsamung älterer Menschen entgegenzuwirken und gleichzeitig Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und Zukunft zu unterstützen.

Durch die steigende Lebenserwartung gewinnen viele Menschen zusätzliche aktive Lebensjahre. Gleichzeitig können Alterungsprozesse, gesundheitliche Einschränkungen und Pflegebedürftigkeit später einsetzen. Die Stiftung setzt sich dafür ein, dass ältere Menschen diese Zeit selbstbestimmt, aktiv und lebensbejahend gestalten können.

Im Fokus stehen dabei Maßnahmen, die soziale Teilhabe fördern, Vereinsamung verhindern und die Lebensqualität im Alter verbessern.

Ein weiterer Schwerpunkt der Stiftung ist die Förderung von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist es, ihnen faire Chancen für ihre persönliche und berufliche Zukunft zu ermöglichen.

Die Stiftung unterstützt junge Menschen, indem sie fördert und fordert, Schutz und Orientierung bietet sowie soziale Verantwortung und Teilhabe stärkt.

Damit trägt die Stiftung aktiv zur Chancengleichheit und Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft bei.

Möchten Sie die Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung Projekte für Senioren sowie Kinder und Jugendliche nachhaltig zu fördern.

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Gründungsjahr
2013
Stifter
Klaus-Peter Müller und Heide Müller
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Jugend- und Altenhilfe

Die Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung unterstützt unter anderem:

Stiftung Klingelknopf

Stiftung Generationen-Zusammenhalt

Diese Initiativen leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Miteinanders zwischen den Generationen.

Möchten Sie die Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung Projekte für Senioren sowie Kinder und Jugendliche nachhaltig zu fördern.

 

Die Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung wurde im Februar 2013 gegründet, um der Vereinsamung von älteren Menschen entgegenzuwirken sowie Kinder und Jugendliche bei ihrer Zukunft zu unterstützen. Die steigende Lebenserwartung geht in der Regel mit einem Gewinn an aktiven Jahren einher. Alterungsprozesse, schwerwiegende gesundheitliche Probleme, Mobilitätseinschränkungen und Pflegebedürftigkeit verschieben sich in ein immer höheres Lebensalter. Für die Seniorinnen und Senioren verlängert sich damit die Phase, in der sie ihr Leben aktiv und selbständig gestalten können. Eine aktivierende Seniorenpolitik muss deshalb Rahmenbedingungen schaffen, die es zulassen die „gewonnenen Jahre für den Einzelnen und die Gesellschaft lebensbejahender nutzen zu können“.  Die Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung arbeitet zudem an der Chancengleichheit für Kinder und Jugendliche, um zu fördern, zu fordern, sie zu schützen und zudem ernst zu nehmen.  Damit gestaltet die Stiftung eine lebenswerte Gegenwart und sichert die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft.  Die Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung fördert die Stiftung Klingelknopf und die Stiftung Generationen-Zusammenhalt. Möchten Sie die Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Heide und Klaus-Peter Müller Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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