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Kultur

Heidi + Friedrich Heibey Kultur - Stiftung

Heidi + Friedrich Heibey Kultur-Stiftung – Förderung von Kunst, Musik und Kultur

Die Heidi + Friedrich Heibey Kultur-Stiftung will nachhaltig zur Förderung von Kunst und Kultur beitragen.

Da die Stifter keine eigenen Nachkommen haben, ist es ihr besonderes Anliegen, mit der Stiftung ein kulturelles Vermächtnis zu schaffen. Ziel ist die Unterstützung von künstlerischen Projekten und kulturellen Initiativen, insbesondere in den Bereichen:

Kinder- und Jugendmusikprojekte, Chor- und Orchesterarbeit, Kirchenmusik sowie kulturelle Einrichtungen und Bühnenkunst.

In den vergangenen Jahren konnte die Stiftung bereits zahlreiche bedeutende Projekte fördern, darunter auch die Hamburger Kammeroper im Allee-Theater.

Durch diese Unterstützung leistet die Stiftung einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Vielfalt, zur Nachwuchsförderung in der Musik und zur Stärkung der Kulturszene.

Möchten Sie die Heidi + Friedrich Heibey Kultur-Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung die nachhaltige Förderung von Kunst, Musik und Kultur aktiv mitzugestalten

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Gründungsjahr
2012
Stifter
Dr. Friedrich Heibey und Heidi Hesebeck-Heibey
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Kunst und Kultur

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Heidi + Friedrich Heibey Kultur - Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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