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Regional

Heinrich Hartmann Stiftung

Heinrich Hartmann Stiftung – Engagement für Barmbek und Hamburg

Die Heinrich Hartmann Stiftung wurde von der Stifterin Wilma Süllau initiiert, deren Leitgedanke war: „Eine Stiftung aus dem Herzen Barmbeks für Barmbek" zu gründen.

Ziel der Stiftung ist es, gemeinnützige Projekte und Einrichtungen im Stadtteil Barmbek gezielt zu fördern. Dabei steht das soziale Engagement vor Ort im Mittelpunkt – für eine lebenswerte Nachbarschaft und ein starkes Miteinander in Hamburg.

Das Vermögen der Stiftung wurde im Hamburger Stadtteil Barmbek durch das Baugeschäft von Heinrich Hartmann aufgebaut und über drei Generationen der Familie Hartmann hinweg kontinuierlich vermehrt. Nach dem Zweiten Weltkrieg engagierte sich die Familie insbesondere für den Wiederaufbau zerstörter Häuser und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Dieses Engagement wurde von den Söhnen Otto und Ernst Hartmannsowie der Enkelin Wilma Süllau fortgeführt.

Im Sinne der im Jahr 2019 verstorbenen Stifterin Wilma Süllau setzt die Heinrich Hartmann Stiftung dieses soziale und regionale Engagement bis heute fort. Sie unterstützt vielfältige Projekte in Hamburg, insbesondere im Stadtteil Barmbek, und trägt so aktiv zur Stärkung der Gemeinschaft bei.

Möchten Sie die Heinrich Hartmann Stiftung unterstützen?
Hier haben Sie die Möglichkeit, durch Ihre Spende oder Zustiftung gezielt Projekte in Barmbek und Hamburg zu fördern und nachhaltige Hilfe vor Ort zu leisten.

 

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Gründungsjahr
2014
Stifter
Wilma Süllau
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
wohngemeinnützige Zwecke bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Beispielprojekte:

Wohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte wurden von der Heinrich Hartmann Stiftung mit der LTG AG in Wandsbek realisiert.

Die Stiftung ist Träger von Hamburgs musikalischer Buslinie jamliner

Das “Hannah Arendt Haus”, Erbauung von 52 Apartments für wohnungssuchende Studierende 

u.v.m.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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