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Forschung

Hermann Schürmann Stiftung

Hermann Schürmann Stiftung – Förderung von Forschung, Technologie und Bildung

Die Hermann Schürmann Stiftung engagiert sich für die Förderung innovativer Technologien sowie die Aus- und Weiterbildung qualifizierter Fachkräfte. Ziel der Stiftung ist es, zukunftsweisende Entwicklungen zu unterstützen und den Wissenstransfer in Wissenschaft und Praxis nachhaltig zu stärken.

Die Stiftung fördert insbesondere Projekte in den Bereichen Forschung junger und innovativer Technologien, technische und wissenschaftliche Bildung sowie der Nachwuchsförderung und Qualifizierung von Fachkräften.

Zu den bisher unterstützten Einrichtungen gehören unter anderem:

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

Haus der kleinen Forscher e.V.

Durch die Förderung dieser Institutionen trägt die Stiftung aktiv zur Stärkung von Forschung, Bildung und Innovation in Deutschland bei.

Sie möchten die Förderung von Technologie, Wissenschaft und Bildung aktiv unterstützen?
Dann helfen Sie mit einer: Spende oder Zustiftung und leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung zukünftiger Technologien und zur Qualifizierung kommender Generationen.

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Gründungsjahr
2009
Stifter
Hermann Schürmann
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Wissenschaft und Forschung

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Hermann Schürmann Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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