Der Stiftungsfonds soll sozial schwachen Eltern, die ein körperlich oder geistig behindertes Kind bekommen haben, das lebenslang auf Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, behindertengerechte Gestaltung von Schreibtisch, PC, Bett und dergleichen) angewiesen ist, Zuschüsse gewähren, wenn die Leistungen der Versicherungsträger und die finanzielle Situation der Eltern dies erforderlich machen.
Was ist ein Stiftungsfonds
Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.
Merkmale eines Stiftungsfonds:
- Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
- Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
- Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
- Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.