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Regional

Jo. und I. Lenz Stiftung

Jo. und I. Lenz Stiftung – Förderung von Familien, Jugend und Lebensqualität in Lichtenberg

Die Jo. und I. Lenz Stiftung wurde mit dem Ziel gegründet die Lebensqualität in Lichtenberg, Oberfranken nachhaltig zu verbessern und insbesondere junge Menschen sowie Familien zu unterstützen und damit die Region für Kinder, Jugendliche und Familien lebenswerter und attraktiver zu gestalten.

Ein besonderer Fokus liegt auf Projekten in der Altstadt von Lichtenberg, darunter:

Bau eines zentral gelegenen Spielplatzes

Aufbau und Förderung von Freizeit- und Jugendzentren

Unterstützung von Angeboten für Kinder und Jugendliche

Die Stiftung leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stadtentwicklung, Familienförderung und Jugendarbeit in der Region.

Sie möchten die Zukunft von Kindern und Familien in Lichtenberg aktiv mitgestalten?
Unterstützen Sie die Jo. und I. Lenz Stiftung hier durch eine Spende oder eine Zustiftung und helfen Sie dabei, nachhaltige Projekte für die nächste Generation zu realisieren.

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Gründungsjahr
2016
Stifter
Ingrid Lenz
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
Heimatpflege, Heimatkunde und Ortsverschönerung bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke Jugend- und Altenhilfe

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Jo. und I. Lenz Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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