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Kultur

Kammersänger Manfred Capell Stiftung

Gründungsjahr
2026
Stifter
Ariane Leonore Capell
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Ich gründe diese Stiftung in Gedenken an meinen Vater Manfred CapeII ( verst. 2024), der sein Leben erfolgreich der Musik verschrieben hat. Ich, als Tochter, fände es wichtig und es wäre auch in seinem Sinne, wenn er indirekt über seinen Tod hinaus Spuren in der Musikwelt hinterlassen könnte. Erfolgreich an verschiedenen nationalen und internationalen Opernbühnen sang er alle namhaften Partien ( Heldenbariton) und wurde vom Land Baden Württemberg zum „Kammersänger" ernannt.

Neben den Bühnen und Konzerterfolgen lag ihm die Ausbildung der Jugend am Herzen. Als Privatlehrer, aber auch Professor an der Hochschule für Musik in Nürnberg ( damals Meistersinger Konservatorium), wurde er von vielen Student*innen geschätzt und hat sie erfolgreich zum Abschluss begleitet.

Diese Stiftung soll die folgenden Zwecke fördern:

1. Die Förderung von Studierenden in Form von Deutschlandstipendien. ( Eine wichtige Weiche in der Gesangsausbildung meines Vaters war ebenso ein Stipendium in den 50er Jahren in den USA, gewonnen durch einen Gesangswettbewerb in Nürnberg, ausgetragen durch amerikanische Besatzungsmächte.) Mir liegen insbesondere die Förderung von Deutschlandstipendien in Gesang an der Hochschule in Nürnberg und Hamburg am Herzen.

2. Die Förderung und finanzielle Unterstützung von gemeinnützigen Institutionen, die sich der Musik verschrieben haben.

3. Bis ins hohe Alter hat mein Vater die Musik in Seniorenheime gebracht, indem er Liederabende veranstaltete. Musik ist am Lebensabend bereichernd und bringt Erinnerungen zum Klingen. Sehr unterstützenswert halte ich die Kombination von Förderung der Jugend und den musikalischen Dialog in Senioreneinrichtungen. Dieses bietet einen öffentlich bezahlten Übungsraum für Studierende vor einem dankbaren Publikum. Musikalischer „LebensFrühling" bereichert den Alltag im „LebensHerbst". Eine, wie ich finde, Bereicherung für beide Seiten.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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