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Regional

Kurt und Elke Kröger-Stiftung

Gründungsjahr
2026
Stifter
Elke Kröger
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Stifter haben den Wunsch, mit der Kurt und Elke Kröger-Stiftung Kinder und Jugendliche im Bereich der medizinischen Versorgung, der Bildung und des Sports zu fördern.

Des Weiteren sollen Menschen mit Behinderungen ebenfalls auf vielfältige Weise unterstützt werden Der Tierschutz und regionale gemeinnützige Projekte im Umfeld der Stifter sind ebenfalls Bereiche, die den Stiftern am Herzen liegen.

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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