Die Marie und Walter Klood Stiftung möchte gemeinnützige Einrichtungen begünstigen, die Bedürftige in Hamburg-Wellingsbüttel unterstützen. Im Dezember 2007 wurde die Marie und Walter Klood Stiftung als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung errichtet. Die Stiftung fördert die öffentliche Gesundheitspflege, die Jugend- und Altenhilfe, das Wohlfahrtswesen sowie mildtätige Zwecke. Die Marie und Walter Klood Stiftung konnte bereits an gemeinnützige Organisationen wie den Alstertaler Gabentisch e.V., die Tagespflege Wellingsbüttel gGmbH und das Altersheim am Rabenhorst Wellingsbüttel gGmbH ausschütten. Möchten Sie die Marie und Walter Klood Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.