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Humanitär / Sozial

Marietta & Cäcilie Stiftung Hamburg – Malawi

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Gründungsjahr
2023
Stifter
Enke Cäcilie Jansson und Marietta Westphal
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Gesundheitsversorgung, Bildung und Berufsausbildung sowie Schaffung von Arbeitsplätzen eröffnen Zukunftschancen für jeden einzelnen Menschen in Malawi. Bei der Entwicklung und Umsetzung dieser Ziele, die sich an den SDG 1-5 (Sustainable Goal development) der UN orientieren, ist bürgerschaftliches Engagement unverzichtbar. Um einen aktiven Beitrag zur Zukunftsfähigkeit dieser Förderstruktur zu leisten, haben sich die Stifterinnen entschlossen, durch eine Stiftung die Menschen in Malawi, zu fördern. Dies soll insbesondere durch Gesundheitsversorgung, schulische Bildung, berufliche Aus- und Weiterbildung, Arbeitsplatzbeschaffung/-entstehung/-erhaltung und damit Wertschöpfung in Malawi geschehen. Um dies zu erreichen fördert die Stiftung beispielhaft die Deutsch-Malawische Gesellschaft e.V.. Möchten Sie die Verbrauchsstiftung Marietta & Cäcilie Stiftung Hamburg – Malawi unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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