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Regional

Niendorfer Turn- und Sportverein von 1919 e.V. Carl Ohl Stiftung

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Gründungsjahr
2022
Stifter
Niendorfer Turn- und Sportverein von 1919 e.V. Carl Ohl Stiftung
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Stiftung des Niendorfer Turn- und Sportverein von 1919 e.V. (NTSV) wurde im Dezember 2022 als Treuhandstiftung gegründet, um den Sport im Verein mit all seinen Facetten zu fördern. Dieses soll generationenübergreifend, nachhaltig und dauerhaft erfolgen. Mit der Gründung der Niendorfer Turn- und Sportverein von 1919 e.V. Carl Ohl Stiftung, benannt nach dem Gründer des Vereins, soll Interessierten die Möglichkeit gegeben werden, gezielt Geld zu stiften, das langfristig und sicher angelegt wird, um den Verein nachhaltig zu unterstützen. Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck dabei insbesondere durch die Förderung des Amateursports, der Jugendarbeit, von Sport- und Gesundheitsangeboten für Menschen jeden Alters sowie von Angeboten der aktiven Freizeitgestaltung. Wenn Sie die Niendorfer Turn- und Sportverein von 1919 e.V. Carl Ohl Stiftung unterstützen möchten, haben Sie hier die Möglichkeit. Mit einer Spende können Sie ein Projekt oder die Arbeit einer bestimmten Abteilung kurzfristig unterstützen. Mit einer Zustiftung (gern ab 1.000 Euro) in das Stiftungsvermögen helfen Sie, den Sport im NTSV langfristig und dauerhaft sicherzustellen.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Niendorfer Turn- und Sportverein von 1919 e.V. Carl Ohl Stiftung zu verwirklichen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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