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Humanitär / Sozial

Prof. Dr. Jürgen G. Körner Stiftungsfonds

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Gründungsjahr
2023
Stifter
Garlef Körner
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Die Stiftung wurde im Jahr 2023 gegründet. Die Motivation zur Stiftungsgründung und das Ziel der Stiftung beschreibt der Stifter wie folgt: "Der Prof. Dr. Jürgen G. Körner Stiftungsfonds soll im Gedenken an meinen Vater gegründet werden, um sein Engagement für hochwertige Bildung und Unterstützung bedürftiger Menschen fortzuführen. Konkret sollen mit den Erträgen des Stiftungsfonds gemeinnützige Organisationen gefördert werden, die zum Beispiel Kindern und Familien Hilfe leisten oder Frauen in häuslichen Notlagen unterstützen. Ziel ist es, diesen Menschen eine Perspektive zu bieten und sie dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben zu führen. Da mein Vater gerne Gastgeber war und die Ansicht vertrat, dass man mit einem leeren Bauch nicht lernen kann, befürworte ich auch die Förderung von Essensausgaben an bedürftige Menschen. Darüber hinaus soll der Stiftungsfonds den Bereich Erziehung und Bildung fördern, indem zum Beispiel Nachhilfeunterricht oder Hausaufgabenbetreuung finanziert werden. Die Förderungen sollen vorrangig in Altona und Hamburg stattfinden — können aber auch deutschlandweit und auch weltweit geschehen (über eine in Deutschland ansässige Organisation). Mit diesem Stiftungsfonds möchte ich dazu beitragen, dass das Engagement meines Vaters in Zukunft lebendig bleibt und Menschen in schwierigen Lebenssituationen Unterstützung und Perspektive bieten." Möchten auch Sie den Prof. Dr. Jürgen G. Körner Stiftungsfonds unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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