Die Förderung des Rudersports in Hamburg, insbesondere im Hamburger Ruderinnen-Club von 1925 e. V., ist das Ziel der RUDERINNEN-STIFTUNG im Hamburger Ruderinnen-Club von 1925 e. V. In Dankbarkeit für das, was der Hamburger Ruderinnen-Club von 1925 e. V. ihr in ihrem Leben gegeben hat, in der Überzeugung, dass die Ausübung des Rudersports für Erwachsene wie Jugendliche auch in Zukunft jegliche Förderung verdient und in der Hoffung, durch ihr Handeln die Grundlage und den Anstoß für weitere Zustiftungen zu geben, gründete Ille Benkmann im August 2007 die RUDERlNNEN-STIFTUNG im Hamburger Ruderinnen-Club von 1925 e. V. als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung. Mit ihrer Stiftung fördert Ille Benkmann den Sport, insbesondere im Hamburger Ruderinnen-Club von 1925 e. V., in erster Linie durch die Bereitstellung von Mitteln für die Anschaffung von Sportmaterial und die Instandhaltung, ggf. die Erweiterung der Sportanlagen. Möchten Sie die RUDERlNNEN-STIFTUNG im Hamburger Ruderinnen-Club von 1925 e. V. unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Weitere interessante Informationen über die RUDERlNNEN-STIFTUNG im Hamburger Ruderinnen-Club von 1925 e. V. finden Sie hier.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.