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Regional

Schumann-Pahl-Stiftung

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Gründungsjahr
2017
Stifter
Horst Schumann und Michael Pahl
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Schumann-Pahl-Stiftung wurde im August 2017 von Horst Schumann und Michael Pahl errichtet. Horst Schumann lebt seit Kindertagen in den Hamburger Stadtteilen Fuhlsbüttel, Hummelsbüttel und Langenhorn, mit denen er sich eng verbunden fühlt. Mit der Schumann-Pahl-Stiftung möchten die Herren Schumann und Pahl dies zum Ausdruck bringen und die Erträge für die Förderung des Gemeinwohls in diesen Stadtteilen verwendet wissen. Wenn Sie die Schumann-Pahl-Stiftung unterstützen möchten, können Sie das hier mit ihrer Spende oder Zustiftung tun.  

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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