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Regional

Stiftung Der Übersee-Club

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Gründungsjahr
2025
Stifter
Der Übersee-Club e.V.
Stiftungsform
Treuhandstiftung
Stiftungszweck
internationale Gesinnung, Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens demokratisches Staatswesen

Der Übersee-Club ist dank seiner Geschichte und Tradition als Vortrags-Club eine in Deutschland herausragende Institution. Gegründet im Jahr 1922, um „die Stellung Hamburgs in der Welt zu fördern“, war und ist der Club bis heute einer der zentralen Orte der Hansestadt, an dem sich herausragende Köpfe aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Wissenschaft begegnen – ein „Sprechsaal“, wie es der Bankier Max M. Warburg in seiner Gründungsrede beschrieb.

Leitmotiv des Übersee-Clubs ist es, wirtschaftliches und politisches Handeln zu verbinden. Seit seiner Gründung setzt sich der Club für Demokratie, Toleranz und Völkerverständigung ein. 

Die Vordenker ihrer Zeit haben ihre Visionen seit mehr als 100 Jahren mit uns geteilt. Unter ihnen befinden sich beispielsweise alle deutschen Bundespräsidenten und Bundeskanzler, unzählige Staatsgäste aus dem Ausland oder die Vorstandsvorsitzenden großer deutscher DAX-Konzerne. Ferner haben vor dem Übersee-Club auch herausragende Persönlichkeiten aus der akademischen, geistlichen und literarischen Welt wie John Maynard Keynes, Werner Heisenberg und weitere Nobelpreisträger, der spätere Papst Benedikt XVI., Siegfried Lenz oder Martin Walser gesprochen. Anlässlich unseres 100-jährigen Jubiläums hatten wir im Jahr 2022 die Ehre, die Spitzenvertreter der fünf deutschen Verfassungsorgane bei uns begrüßen zu dürfen. 

Die Reden dokumentieren den jeweiligen Zeitgeist mit ihren Visionen. Sie begleiten den Aufbau Deutschlands, zeugen von der europäischen Einigung, berichten von der stetigen Entwicklung Hamburgs und spiegeln die großen Herausforderungen der Epochen.

„Übersee" ist dabei Name und Verpflichtung zugleich. Unser Gründungs-Initiator forderte einst auf, „mit unseren Gesichtspunkten und unserem Wirken über See zu blicken". Dieser Appell ist in Zeiten der Globalisierung aktueller denn je. Getreu unserem Motto „Raum für Zukunft“ fragen wir uns immer wieder, welche Auswirkungen aktuelle Entwicklungen auf uns haben werden.
Seit vielen Jahrzehnten ist das denkmalgeschützte Amsinck-Haus am Neuen Jungfernstieg die Heimat des Übersee-Clubs und bevorzugter Ort für Clubabende.

Die Einrichtung einer Stiftung soll den seit langem als gemeinnützig anerkannten Club insbesondere bei Investitionen in naher und ferner Zukunft unterstützen, damit er seine Ziele weiter verfolgen kann. Der Stiftungszweck, finanzielle Mittel zu beschaffen für die Förderung unserer Clubziele, wird verwirklicht durch Weiterleitung von Geldern an den Übersee-Club e.V.  und der Verfolgung spezieller Idealzwecke in Absprache mit dem Zustifter, etwa die Vergabe von Stipendien oder Preisen.

Möchten Sie die "Stiftung Der Übersee-Club" finanziell unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen und das Engagement des Übersee-Club e.V. langfristig zu unterstützen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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