Stiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Hamburg-Jenfeld
Jetzt spendenDie Stiftung wurde im Jahr 2022 gegründet. Die Motivation zur Gründung der Treuhandstiftung und das Ziel der Stiftung beschreibt der Stifter wie folgt: "Ich gründe diese Stiftung um eine langfristige Förderung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Hamburg-Jenfeld zu gewährleisten. Die Erträge dieser Stiftung sollen an die Ev.- Luth. Friedenskirche Hamburg-Jenfeld ausgeschüttet werden. Insbesondere sollen die folgenden Bereiche unterstützt werden: Gebäudeerhaltung, hilfsbedürftige Personen, missionarische Aktionen und Mitarbeiter:innen (Personal)." Möchten auch Sie die Stiftung für die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Friedenskirche Hamburg-Jenfeld unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.