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Humanitär / Sozial

stiftung hoffnungsorte hamburg

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Gründungsjahr
2013
Stifter
Verein für Innere Mission in Hamburg - Hamburger Stadtmission
Stiftungsform
Treuhandstiftung

In Rückbesinnung auf seine von Johann Hinrich Wichern angeregte Gründung durch Hamburgische Bürger am 10.11.1848 und auf der Grundlage der Verpflichtung aus dem Glauben an das Evangelium als eine Gemeinschaft der christlich-brüderlichen Liebe und Handreichung, um jeglicher Not der Menschen in unserer Stadt hilfreich und wirksam zu begegnen, errichtete der Verein für Innere Mission – Hamburger Stadtmission im Mai 2013 die stiftung hoffnungsorte hamburg. Zweck der Stiftung ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und der Mildtätigkeit. Die stiftung hoffnungsorte hamburg soll den Verein für innere Mission – Hamburger Stadtmission, seine Einrichtungen und Projekte fördern. Möchten Sie die stiftung hoffnungsorte hamburg unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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