Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer
Kultur

Stiftung Popkurs

Jetzt spenden
Gründungsjahr
2008
Stifter
Freie und Hansestadt Hamburg Hochschule für Musik und Theater und Hamburger Sparkasse AG und Frank Otto
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Stiftung Popkurs hat das Ziel den dauerhaften Erhalt des Popkurses an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg zu sichern. Im August 2008 gründeten Frank Otto, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Hamburger Sparkasse AG die Stiftung Popkurs als Treuhandstiftung unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung mit dem Zweck die Kunst und Kultur, die Wissenschaft und Forschung sowie die Bildung zu fördern. Die Förderung erfolgt insbesondere durch die Weiterleitung finanzieller Mittel an die Hochschule für Musik und Theater Hamburg zur Förderung des Kontaktstudiengangs Popularmusik. Der Popkurs an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg ist nicht nur die älteste, sondern auch eine der erfolgreichsten Talentschmieden in Deutschland. Zu seinen Absolventen gehören international erfolgreiche Bands wie Wir sind Helden, Seed und Rosenstolz. Möchten Sie die Stiftung Popkurs unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Weitere interessante Informationen über die Stiftung Popkurs finden Sie hier.

Unterstützen Sie diese Stiftung

Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftung Popkurs zu verwirklichen.

Jetzt spenden

Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
Sie möchten noch mehr erfahren?

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Bleiben Sie informiert über die Themen der Haspa Hamburg Stiftung