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Kultur

Stiftungsfonds für die Frauenhand-Werkstatt e.V. Offene Tischlerei und Töpferei

Dauerhafter Erhalt der Frauenhand-Werkstatt e.V.

Der Stiftungsfonds für die Frauenhand-Werkstatt e.V. Offene Tischlerei und Töpferei möchte den dauerhaften Erhalt der Frauenhand-Werkstatt e.V. gewährleisten. Damit soll Frauen aller Schichten die Möglichkeit gegeben werden, handwerkliche Fähigkeiten in den Bereichen Tischlerei und Töpferei zu erlernen und anzuwenden.

Im August 2005 wurde der Stiftungsfonds für die Frauenhand-Werkstatt e.V. Offene Tischlerei und Töpferei unter dem Dach der Haspa Hamburg Stiftung gegründet. Die Erträge werden seitdem regelmäßig an die Frauenhand-Werkstatt e.V. überwiesen.

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Gründungsjahr
2005
Stifter
anonym
Stiftungsform
Stiftungsfonds
Stiftungszweck
Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

Die Frauenhand-Werkstatt e.V. ist eine offene Werkstatt von Frauen für Frauen und befindet sich in Hamburg Dulsberg. Seit über 40 Jahren haben hier Frauen jeden Alters und mit unterschiedlichen Hintergründen die Freude am kreativen Arbeiten mit Holz und Ton, den Wunsch nach einem Ort für das Handwerk und die Bereitschaft, zusammen einen Verein und eine Gemeinschafts-Werkstatt zu betreiben. 
Auch Sie haben die Möglichkeit, den Stiftungsfonds für die Frauenhand-Werkstatt e.V. Offene Tischlerei und Töpferei mit einer Spende oder Zustiftung zu unterstützen.

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Ihre Spende hilft, die Ziele der Stiftungsfonds für die Frauenhand-Werkstatt e.V. Offene Tischlerei und Töpferei zu verwirklichen.

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Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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