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Kultur

Stiftungsfonds Internationales Maritimes Museum

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Gründungsjahr
2008
Stifter
Julia Wichmann
Stiftungsform
Stiftungsfonds

Im Jahr 2002 hat Herr Professor Peter Tamm die Peter Tamm Sen. Stiftung gegründet mit dem Ziel, nachfolgende Generationen für die Schifffahrt zu begeistern und ihnen deren Wichtigkeit für die Prosperität der Weltbevölkerung zu verdeutlichen. Dies geschah in der Absicht mitzuhelfen, Geschichte in Dokumenten erfahrbar zu machen, wissenschaftliche Forschung zu ermöglichen, Kunst und Kultur als histroisches Gewissen einer Nation zu bewahren und daraus zu lernen, frei von politischen Strömungen und momentanen Anforderungen des Zeitgeistes. Die Peter Tamm Sen. Stiftung verfolgt das Ziel, die von Herrn Professor Tamm zusammengetragene umfassende Sammlung zur Internationalen Schiffahrts- und Marinegeschichte auf Dauer der Öffentlichkeit in Hamburg in einem den Wert und die Bedeutung der Sammlung angemessenen äußeren Rahmen zugänglich zu machen. Die Sammllung soll dabei frei von staatlichen Einflüssen und laufender staatlicher Unterstützung allein der Geschichte und der Wissenschaft verpflichtet sein und für Zwecke der Forschung und/oder der Volksbildung nutzbar gemacht werden. Zur Verwirklichung dieser Ziele der Stiftung sollen die Erträge aus diesem Stiftungsfonds einen Beitrag leisten. Möchten Sie den Stiftungsfonds Internationales Maritimes Museum unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.

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Was ist ein Stiftungsfonds

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgebundenes Vermögen, das unter dem Dach einer bereits bestehenden Stiftung – hier der Haspa Hamburg Stiftung – geführt wird. Er ist rechtlich unselbstständig und wird von der Dachstiftung im Sinne des Stifters verwaltet.

Merkmale eines Stiftungsfonds:

  • Unter dem Dach einer Stiftung: Der Fonds ist keine eigene juristische Person, sondern Teil des Vermögens der Dachstiftung.
  • Unkomplizierte Errichtung: Ein Stiftungsfonds lässt sich bereits mit vergleichsweise kleinen Beträgen und ohne aufwändiges Anerkennungsverfahren errichten.
  • Zweckbindung nach Stifterwille: Der Stifter legt den Förderzweck fest – z. B. Bildung, Umwelt oder Soziales.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Bei gemeinnützigem Zweck ist der Stiftungsfonds steuerlich begünstigt.
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