Lebensfreude, Menschlichkeit und ein immer offenes Ohr für die Sorgen und Nöte Anderer machten Susann Weloglavetz zu einem ganz besonderen Menschen. Silka Hahn-Weloglavetz hat die Stiftung zusammen mit Ihrem Mann Werner Hahn in Andenken an ihre viel zu früh verstorbene Zwillingsschwester Susann gegründet. "Susann, Du hast unser Leben schöner und wertvoller gemacht. Wir werden Dir immer einen Platz zwischen uns lassen, so wie Du ihn im Leben hattest." Die Stiftung fördert Projekte für Behinderte, Obdachlose und Senioren. So gingen bisher Zuwendungen an das WoGee Wohnprojekt Geest e.V. für Behinderte, an das Winternotprogramm für Obdachlose und an die Deutsche Hilfsgemeinschaft e.V. für ihre Seniorenarbeit. Möchten Sie die Susann Weloglavetz Stiftung unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.