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Regional

Tansania Stiftung

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Gründungsjahr
2017
Stifter
Dr. Erich Overbeck und Dr. Brigitte Overbeck
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Die Tansania Stiftung wurde im Oktober 2017 durch Dr. Erich Overbeck gegründet.  Zweck der Stiftung ist es, Projekte in erster Linie in Ostafrika zu unterstützen. Bereits mehrfach wurden Mittel zweckgebunden an Upendo – Verein zur Förderung von Entwicklungsprojekten in Afrika e.V. ausgeschüttet. Sie können die Tansania Stiftung hier durch Ihre Spende oder Ihre Zustiftung unterstützen  

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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