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Humanitär / Sozial

Ursula und Günther Wahlers Stiftung

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Gründungsjahr
2022
Stifter
Günther Wahlers und Ursula Wahlers
Stiftungsform
Treuhandstiftung

Im April 2022 errichteten Ursula und Günther Wahlers die auf ihre Namen lautende Stiftung. Den Satz „Tue Gutes und rede darüber“ haben sich die Stifter zu Eigen gemacht und ihre Treuhandstiftung ins Leben gerufen. Mit den Erträgen aus ihrer Stiftung möchten sie soziale Projekte und die Krebsforschung unterstützen.  Sie haben hier die Möglichkeit, die Ursula und Günther Wahlers Stiftung durch Ihre Spende oder Ihre Zustiftung zu unterstützen.  

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Was ist eine Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.

Merkmale einer Treuhandstiftung:

  • Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
  • Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
  • Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
  • Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
  • Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.
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