Vierlanden Stiftung "unsere Heimat" gestiftet von Bärbel-Marlen und Herbert Buhk
Jetzt spendenVierlanden attraktiver, schöner und sauberer machen für Bewohner und Besucher. Die Stifter, Bärbel-Marlen und Herbert Buhk, möchten der über 800 Jahre alten Kulturlandschaft Vierlande im Elbstromtal in Hamburg mit ihrer Hilfe und vieler Vierländer Bewohner wieder zu altem Glanz, Attraktivität und positivem Lebensgefühl verhelfen. Mit ihrer im Jahr 2014 gegründeten Stiftung möchten sie der Vierlande etwas aus Dankbarkeit zurückgeben, um ihre Wurzeln, wo sie geboren und zur Schule gegangen sind und ihre Ausbildung absolvieren durften, wieder so attraktiv werden zu lassen, wie sie es vorgefunden haben. Die Vierlande mit ihren 4 Ortsteilen Curslack, Neuengamme, Altengamme und Kirchwerder sollen an ihre Ursprünge erinnern, wo Landwirtschaft aller Art, Gartenbau mit Gemüse, Obst und Blumen die Grundlage der Bewohner waren. Von jeher war eine saubere Umwelt ein Schlüssel für die hohe Lebensqualität und für eine hohe Qualität der Produkte aus Vierlande. Schmierereien , Verfall und Verunkrautung der Flächen in Vierlanden soll mit verschiedenen Maßnahmen entgegen gewirkt werden. Dafür ist die Geschichte der Vierlande, ihre Eigenarten, Sitten und Gebräuche ein Vorbild. Es soll positiv wieder mehr Wohlfühlcharakter durch gemeinsames Handeln erzeugt werden. Bärbel-Marlen und Herbert Buhk laden alle Vierländer, Vierländerinnen, Bewohner und Besucher der Vierlande ein, diese Stiftung nach Kräften zu unterstützen, jeder nach seinen Möglichkeiten und auf seine Art. Möchten Sie die Vierlanden Stiftung "unsere Heimat" gestiftet von Bärbel-Marlen und Herbert Buhk finanziell unterstützen, haben Sie hier die Möglichkeit zu spenden oder eine Zustiftung vorzunehmen. Weitere interessante Informationen über die Vierlanden Stiftung "unsere Heimat" gestiftet von Bärbel-Marlen und Herbert Buhk finden Sie hier.
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Jetzt spendenWas ist eine Treuhandstiftung
Eine Treuhandstiftung (auch nicht rechtsfähige Stiftung genannt) ist eine Form der Stiftung, bei der das Vermögen von einer anderen Person oder Organisation – dem Treuhänder – im Namen des Stifters und nach dessen Willen verwaltet wird.
Merkmale einer Treuhandstiftung:
- Keine eigene Rechtspersönlichkeit: Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person. Sie tritt also nicht selbstständig nach außen auf, sondern über den Treuhänder.
- Verwaltung durch einen Treuhänder: Der Treuhänder kann z. B. eine rechtsfähige Stiftung, eine Bank oder eine gemeinnützige Organisation sein. Er übernimmt die Verwaltung des Stiftungsvermögens und setzt die Zwecke der Stiftung um.
- Flexiblere Gründung als bei rechtsfähigen Stiftungen: Keine Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht notwendig. Es genügt ein Treuhandvertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder.
- Stifterwille zählt: Der Zweck der Stiftung wird wie bei anderen Stiftungsformen im Stiftungsgeschäft festgehalten – z. B. Förderung von Bildung, Umwelt, Soziales usw.
- Gemeinnützigkeit möglich: Wenn der Zweck gemeinnützig ist, kann die Treuhandstiftung steuerlich begünstigt werden.